Herzlich Willkommen!

Benötigen Sie eine sachverständige und gewissenhafte Bewertung Ihrer Immobilie?

Suchen Sie nach einer kompetenten Beratung für ein Objekt?

 

Meine langjährige Erfahrung, die umfassende und sorgfältige Bearbeitung sowie eine zeitnahe Abwicklung ist die Basis für das Vertrauen meiner Auftraggeber.

 

Brigitte Nutz

Dipl. Ing. FH Freie Architektin

Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Südlicher Oberrhein

Dipl. Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten

Anlass und Zweck

Im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessenlagen sorgt ein unparteiisches Immobilienwertgutachten für Transparenz. Eine professionelle Kauf- und / oder Verkaufsberatung hilft, Risiken zu vermeiden. Verschiedene Gründe erfordern eine detaillierte Betrachtung:

 

■  Kauf oder Verkauf einer Immobilie (Wert des Objektes)
■  Nachlassregelung bei Erbschaft, Schenkung, Übertragung

■  Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung (z. B. Zugewinnausgleich, Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens)
■  Schiedsgutachten (um z. B. einen Prozess zu vermeiden, alle Parteien sind Auftraggeber)
■  Gutachten im Zusammenhang mit steuerlichen Betrachtungen / Grundlage für Bilanzierungen
■  Betriebliche Veränderung (Entnahmen / Einlagen)
■  Investitionsentscheidung
■  Zwangs- oder Teilungsversteigerung
■  Bewertung von Nießbrauch oder Wohnrecht / Leibgeding
■  Bewertung von Grunddienstbarkeiten (z. B. Leistungsrecht, Wegerecht)
■  Bewertung von Erbbaurechten
■  Bewertung im Rahmen einer Vormundschaft / Betreuung
■  Stellungnahme zu einer bereits vorliegenden Wertermittlung
■  Beleihungswertermittlung (Kreditantrag bei der Bank)
■  Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet (Anfangs- und Endwerte)
■  Entscheidungshilfe bei Transaktionen
■  Entscheidungshilfe bei nachbarschaftlichen Regelungen (Ausgleichszahlungen / -flächen)
■  Planung und Unterstützung bei der Aufteilung eines Objektes
■  Unklarheit über Flächenberechnungen
■  Entschädigung / Ausgleichszahlung